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Bürozeiten

Die Kanzlei ist zu folgenden Bürozeiten für Sie erreichbar:

Montag, Dienstag und Donnerstag:   8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch:                                              8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Freitag:                                                  geschlossen

 

Besprechungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine vorherige telefonische Abstimmung eines Beratungstermins ist erforderlich, da Ihnen meine Mitarbeiterinnen bereits am Telefon mitteilen, welche Unterlagen Sie zur Besprechung mitbringen müssen.

Sie erreichen uns:          per Telefon: 0 34 75 / 63 60 66

                                          per Telefax: 0 34 75 / 63 60 67

                                       per E-mail:   info@ra-wicht.de

Beratung

Zu Beginn der Beratung unterrichten Sie mich zunächst über die Gründe Ihres Anliegens. Danach zeige ich Ihnen die Rechtslage auf und erläutere Ihnen die sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Im Vordergrund stehen dabei Ihre individuelle Situation und Bedürfnisse. Sollte eine außergerichtliche Klärung der Rechtsangelegenheit fehlschlagen, werde ich Ihnen den gerichtlichen Weg nur empfehlen, sofern dafür Erfolgsaussichten bestehen.

Mandatserteilung und Vergütung

Wenn Sie mir Ihre Angelegenheit zur Bearbeitung übertragen, kommt ein Vertrag zustande. Das Mandat wird durch die Unterzeichnung der Vollmacht begründet. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, meine Tätigkeit entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu vergüten. Grundsätzlich ist die Vergütung vom Streitwert und nicht vom Grad des Erfolges oder des Umfangs der Tätigkeit abhängig. Sollte ein Beratungsvertrag oder eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, so ist diese Grundlage der Vergütung.

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Ob Sie diese in Anspruch nehmen können, werde ich Ihnen in einem Beratungstermin mitteilen können, sofern Sie die entsprechenden Unterlagen, wie Nachweise Ihrer Einnahmen (Lohn- und Gehaltsabrechnungen) sowie Nachweise für sonstige monatliche Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Kreditbelastungen, u.s.w.) hierfür mitbringen.

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