Tätigkeitsgebiet

Ehe- und Familienrecht

Ich vertrete seit Anbeginn meiner Kanzleitätigkeit zwischenzeitlich sehr spezialisiert als Fachanwältin für Familienrecht zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also bei Scheidungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung bzw. Grundstücke etc..

Dabei finden auch familienrechtliche Probleme aus dem internationalen Privatrecht, wenn also fremde Rechtsordnungen angewendet werden müssen, Berücksichtigung.

Zudem umfasst die Bearbeitung die Erstellung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, um so z.B. weiteres Konfliktpotenzial oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Ehegatten zu vermeiden.

Ich habe psychologische Fortbildungen im Rahmen meiner Zusatzqualifizierung zur Verfahrensbeiständin gem. § 158 a FamFG absolviert und werde aufgrund meiner fachlichen und persönlichen Eignung von verschiedenen Familiengerichten in kindschaftsrechtlichen Verfahren als "Anwalt des Kindes", also zur Interessenvertretung des betroffenen Kindes, in z.B. Sorgerechtsverfahren oder Umgangsverfahren, eingesetzt.

 

Aufgrund der vielseitigen beruflichen Schwerpunkte und meiner daraus resultierenden Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gleichwohl eine breite rechtliche Basis an Fachkenntnissen bieten.

Sollte Ihr Problem als Ratsuchender nicht meine Kerngebiete der Mandatsbearbeitung betreffen, kann ich Ihnen schnell und unbürokratisch einen Kontakt zu einer kompetenten und ebenso spezialisierten Kooperationskanzlei herstellen.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Anja Wicht

Anrufen

E-Mail

Anfahrt